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KontaktDer Gesetzgeber hat festgelegt, dass Befreiungsanträge im Zuge der sogenannten, neuen "E-Befreiung" ab 1. Januar 2023 elektronisch zu stellen sind. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie direkt auf das Antragsformular.
E-Befreiungsantrag• Sekretär/-in, Bürokauffrau/-mann, Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Kauffrau/-mann für Büromanagement (m, w, d)
• Sozialversicherungsfachangestellte/-r im Mitglieder- und Rentenservice (m, w, d)
• Sachbearbeiter/-in im Rentenservice (m, w, d)